3 grosse Refomgesetze werden derzeit im Bundestag beraten...
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.
Ziel:
Vereinheitlichung und bessere Strukturierung der Wege in die Notfallversorgung mit dem Ziel, Patienten in die richtige Versorgungsebene zu steuern.
Maßnahmen:
- 116117 wird zur Akutleitstelle, die sich digital mit den Rettungsleitstellen vernetzt. Über sie werden alle angehenden Anfragen (Ausnahme lebensbedrohlich Notfälle, hier bleibt die 112 bestehen) abgewickelt.
- Die geschieht über eine standardisierte KI-basierte Ersteinschätzung, die die Beantwortung von 30 Fragen umfasst.
- Anschließend werden die Patienten der richtigen Versorgungsebene zugewiesen: Möglich sind sofortige stationäre Behandlung, akute Vorstellung in einem integrierten Notfallzentrum, telemedizinische Behandlung, Vermittlung an Haus-oder Facharzttermin oder auch kein Handlungsbedarf. Hier werden dann digitale Tipps gegeben.
- Integrierte Notfallzentren sollen die ambulante Erstversorgung 24/7 übernehmen. Sie sollen von niedergelassenen Ärzten besetzt werden.
Wer soll das tun? Wie kann man gleichzeitig in einem Notfallzentrum und in seiner Praxis arbeiten, wo währenddessen die Kosten unverändert weiterlaufen?
Ergebnis:
Patientin, die nicht digital unterwegs sind, wird zunehmend der Weg in die Versorgung erschwert.
Der Zwang, neben seiner Tätigkeit in der eigenen Praxis (in Vollzeit derzeit 50-60 Stunden/Woche) in Notfallzentren zu arbeiten, wird sicherlich eine nennenswerte Zahl von Ärzten, die sich bereits an der Ruhestandgrenze befinden, in den Ruhestand treiben. Die übrigen müssen, um diese Pflicht bedienen zu können, Kapazitäten in den Praxen abbauen, was die Wartezeiten auf Termine zusätzlich verlängern wird.
2. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Ziel:
Aktuell besteht eine Finanzierungslücke für die GKV in Höhe von 16 Milliarden Euro, die bis 2030 auf 30 Milliarden Euro anwächst. Diese entsteht zu einem erheblichen Teil (12 Milliarden) dadurch, daß sich der Bund verweigert, die Gelder für die Krankheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu übernehmen und diese stattdessen der Solidargemeinschaft aufbürdet.
Maßnahmen:
- Es erfolgt eine strikte Ausgabendeckelung für ambulante Leistungen. Das heisst, daß diese nur bis zu einem bestimmten Punkt bezahlt werden (nicht mehr als die Erhöhung der Grundlohnsumme). Darüber hinaus erbrachte Leistungen werden nicht bezahlt. Das ist leider schon seit Jahrzehnten so. Seriösen Berechnungen zufolge werden jährlich bundesweit ärztliche Leistungen für 46 Millionen Euro unentgeltlich erbracht. Diesem Mißstand wollte die Politik eigentlich abschaffen, indem in der letzten Legislatur haus-und kinderärztliche Leistungen entdeckelt wurden, was nun wieder rückgängig gemacht wird. Erschwerend kommt hinzu, daß die Deckelung auch besonders förderungswürdige Leistungen wie ambulantes Operieren, Impfungen oder auch Früherkennungsuntersuchungen wie das Hautkrebsscreening betrifft.
Dem ganzen Ansinnen wird noch die Krone aufgesetzt, indem zunächst für die Jahre 2027-2029 mögliche Steigerungen der gedeckelten Honorare nicht durch Anbindung an die Grundlohnsumme erfolgen, sondern zusätzlich noch 1% abgezogen werden. Das heisst, die allgemeinen Kosten wie z.B. Personalkosten steigen genauso wie für alle anderen, die Ärzte bekommen in der Entlohnung aber 1% zusätzlich abgezogen. Das auf diese Weise das momentane Versorgungsniveau in einer älter werdenden Gesellschaft nicht aufrechterhalten werden kann, erschliesst sich auch dem Laien.
- Leistungen aus dem TSVG (Terminserviceverbesserungsgesetz) werden gestrichen. Hier war ebenfalls in der letzten Legislatur von der Politik der Versuch unternommen worden, eine bessere Steuerung der Patienten in die fachärztlich Versorgungsebene nach Dringlichkeit zu ermöglichen, indem die Vergütung für kurzfristig übernommene Fälle deutlich gesteigert wurde. Bei aller berechtigten Kritik an diesem Instrument (mißbräuchliche Nutzung, Überlastung der Hausarztpraxen mit Patientenanfragen) ist es inzwischen in der Patientenversorgung fest integriert. Insbesondere die fachärztlich tätigen Kollegen rechnen fest die Einnahmen ein, wenn sie beispielsweise Personalplanung machen. Ein Wegfall der Vergütung wird zu einer massiven Reduktion der Zahl verfügbarer Facharzttermine führen und somit zwangsläufig zu längeren Wartezeiten für Patienten.
- Insgesamt steigt für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten der wirtschaftliche Druck erheblich. Zum Beispiel wurde der kumulierte Verlust für Psychotherapeuten auf 13% ihres Honorares berechnet, obwohl jeder weiss, daß wir eigentlich mehr Psychotherapeuten brauchen und nicht weniger. Manche Fachgruppen wie die HNO-Ärzte verlieren noch wesentlich mehr…
Ergebnis:
Die Folgen liegen auf der Hand: Praxen müssen Personal abbauen und ihr Leistungsangebot einschränken = weniger Termine, längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte, Zementierung einer Zweiklassenmedizin.
Ein weiterer Punkt wird nicht bedacht:
41% der Hausärzte und 28% der Fachärzte sind in Deutschland aktuell über 60 Jahre alt, im hausärztlichen Bereich fast jeder 5. über 65. Was werden diese Kollegen wohl tun, wenn man sie derart drangsaliert? Demgegenüber steht eine aktuelle universitäre Studie, bei der angehende Ärzte im letzten Ausbildungsabschnitt zu ihren beruflichen Plänen befragt wurden. Hier sagen ganze 10% (!!!), daß sie planen, in die medizinische Versorgung zu gehen (sowohl stationär wie ambulant).
Wie will man all die hochtrabenden Pläne ohne Personal umsetzen?
3. Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Ziel:
Es soll den digitalen Zugang zu Behandlungen verbessern und neue Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der medizinischen Forschung schaffen.
Maßnahmen:
- Unter der hübschen Umschreibung „es wird ein digitaler Versorgungseinstieg geschaffen“ verbirgt sich Folgendes:
Die EPA (elektronische Patientenakte) wird zum zentralen Steuerungs-und Terminvermittlungsinstrument ausgebaut. Laut momentanem Plan sollen Patienten auf der EPA das standardisierte Ersteinschätzungsverfahren (siehe Gesetz zur Notfallreform) durchlaufen und anschließend die Möglichkeit einer Terminvermittlung über die EPA bekommen. Inwieweit künftig neben diesem Weg noch andere Zugangswege in die Versorgung (Telefon, mail, persönliches Erscheinen) offenbleiben, lässt der Gesetzentwurf offen. Sicher ist, daß jeder, der einen Arzttermin möchte, künftig über jedweden Zugangsweg die Ersteinaschätzung durchlaufen muss. Sicher ist auch, daß man an der Nutzung der EPA kaum noch vorbeikommt. Schlecht für alle ohne Smartphone oder Leute mit älteren Versionen der Android- oder iphone-Software, die ab Juli 2026 nicht mehr für die EPA-Nutzung funktionieren.
- Die EPA-Daten dürfen wesentlich breiter genutzt werden. So bekommen die Krankenkassen erweiterten Zugriff auf sie, auch die Forschung darf noch umfangreicher zugreifen. Künftig sollen sie auch in den noch zu schaffenden europäischen Gesundheitsdatenraum einfliessen.
Ergebnis:
- Analoge Zugangswege ins Gesundheitssystem werden zunehmend abgebaut. Abgehängt werden – wie so oft – die Alten und andere Menschen, die nicht ausschließlich digital leben wollen oder können.
- Der breiten Streuung der sensibelsten Daten eines Menschen sind noch mehr Tür und Tor geöffnet als bisher.
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