Demnächst wird die Impfung gegen das RS-Virus, einem Erreger von bei sehr alten Menschen oft schwer verlaufenden Atemwegserkankungen, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Es handelt sich vorerst um eine einmalig durchzuführende Impfung. Anspruch haben Menschen über 75 Jahre sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab 60 Jahre.
In Kraft tritt die Regelung mit Veröffentlichung des GBA-Beschlusses, der aktuell noch nicht vorliegt. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem laufenden.