Demnächst wird die Impfung gegen das RS-Virus, einem Erreger von bei sehr alten Menschen oft schwer verlaufenden Atemwegserkankungen, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Es handelt sich vorerst um eine einmalig durchzuführende Impfung. Anspruch haben Menschen über 75 Jahre sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab 60 Jahre.
Aktuell laufen noch die Honorarverhandlungen ziwschen der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und den Krankenkassen. Erst nach Abschluss derselben dürfen wir mit der Impfung von gesetzlich versicherten Patienten beginnen.