Ab dem 01.01.2024 können (und müssen) Sie Ihr Rezept in der Apotheke einlösen, ohne dort mit dem altbekannten rosa Rezept erscheinen zu müssen.
Das geht wie folgt:
Sie bestellen Ihr Rezept für Dauermedikamente wie bisher bei uns. Bitte sagen oder schreiben Sie dazu, daß Sie ein eRezept haben möchten.
Voraussetzung für die Erstellung eines eRezeptes ist, dass wir im laufenden Quartal bereits Ihre Versichertenkarte eingelesen haben.
Am nächsten Werktag können Sie die Medikamente in der Apotheke abholen.
Hierzu müssen Sie dort mit Ihrer Versichertenkarte erscheinen, können aber auch Familienangehörige schicken.
Achtung: gilt nur für rosa Rezepte, nicht für grüne, blaue oder BTM-Verordnungen.