Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), die inzwischen für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben, erstellt wurde, ist für Arztpraxen ab dem 01.Oktober 2025 verpflichtend.
Wir als Ärzte müssen ab diesem Zeitpunkt alle von uns selbst erhobenen Befunde in die ePA des Patienten oder der Patientin hochladen.
Bereits jetzt ist es möglich, die ePA zu befüllen. Wir machen das ab 01.07.2025.
Weiterhin ist es möglich, als Patient bei der Krankenkasse der Erstellung einer ePA zu widersprechen.
Hierzu müssen Sie Einiges wissen, um die richtige Entscheidung für sich treffen zu können.
- Nach neuesten Ausführungsbestimmungen sind alle hochgeladenen Dokumente für alle, denen Sie durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte Zugriff gewährt haben, lesbar: Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Krankenhäuser, Pflegedienste, Physiotherapeuten usw.. Das sind allein in Deutschland ca. 3 Millionen Personen, die offziell Zugriff haben. Die Arztpraxis zum beispiel hat mit Stecken der Versichertenkarte 90 Tage Zugriff.
- Ganz zu schweigen von unautorisierten Zugriffen: Gesundheitsdaten sind das „Gold“ dieses Jahrhunderts, die Industrie verdient maximal viel Geld damit. Insofern wird es sicherlich viele Hackerangriffe geben (wie in anderen Ländern schon massenhaft geschehen).
- Die Politik hat ausdrücklich vorgesehen, dass Sie Ihre Daten an die Forschung und die pharmazeiutische Industrie „spenden„. Heisst, die Daten dürfen europaweit für Forschungs-und auch kommerzielle Zwecke anonymisiert weitergegeben werden.
- Die Befüllung und insbesondere das Auslesen der ePA sind sehr zeitaufwendig und risikobehaftet (der Arzt haftet, wenn er einen relevanten Befund nicht gesehen hat). Das heisst, dass die für Gespräche und Untersuchungen zur Verfügung stehendende Zeit in der Arztpraxis nochmal weniger wird – weil man kann jede Zeit nur einmal verplanen.
- Ein gewaltiges Risiko stellt die Übertragung von Viren oder Trojanern von Dokumenten aus der ePA auf Praxisnetzwerke dar. Hier sind insbesondere Word-Dateien zu nennen. Ein Virus kann eine gesamte Praxis komplett lahmlegen.
- Schließlich und aus dem Vorgenannten folgernd: die ePA ist definitiv das Ende der ärztlichen Schweigepflicht. Was bis jetzt gut behütet im Sprechzimmer und maximal im lokalen Praxis-PC war, steht jetzt mehr oder weniger geschützt und für Viele zugänglich im Internet.
Deshalb überlegen Sie gut, ob die ePa für Sie das Richtige ist. Wir haben inzwischen bessere und modernere Wege, Ihnen Befunde zur Verfügung zu stellen.
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